Erste transatlantische Vereinbarung zur Anerkennung von nationalen Qualitätsniveaus für Baumaschinenführer

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Die Absichtserklärung ist die erste transatlantische Vereinbarung in diesem Bereich mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von ZUMBau- und NCCCO-Befähigungsnachweisen, die unter anderem auch eine Voraussetzung für den reibungslosen Marktzutritt von Fachkräften sind. Als zentraler Know-how-Träger und Zulassungsorganisation für Prüfstätten ist NCCCO in den USA auf ähnlicher nationaler Anerkennungsbasis tätig wie ZUMBau in Deutschland.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

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Die Absichtserklärung ist die erste transatlantische Vereinbarung in diesem Bereich mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von ZUMBau- und NCCCO-Befähigungsnachweisen, die unter anderem auch eine Voraussetzung für den reibungslosen Marktzutritt von Fachkräften sind. Als zentraler Know-how-Träger und Zulassungsorganisation für Prüfstätten ist NCCCO in den USA auf ähnlicher nationaler Anerkennungsbasis tätig wie ZUMBau in Deutschland.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

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Die Absichtserklärung ist die erste transatlantische Vereinbarung in diesem Bereich mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von ZUMBau- und NCCCO-Befähigungsnachweisen, die unter anderem auch eine Voraussetzung für den reibungslosen Marktzutritt von Fachkräften sind. Als zentraler Know-how-Träger und Zulassungsorganisation für Prüfstätten ist NCCCO in den USA auf ähnlicher nationaler Anerkennungsbasis tätig wie ZUMBau in Deutschland.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

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Die Absichtserklärung ist die erste transatlantische Vereinbarung in diesem Bereich mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von ZUMBau- und NCCCO-Befähigungsnachweisen, die unter anderem auch eine Voraussetzung für den reibungslosen Marktzutritt von Fachkräften sind. Als zentraler Know-how-Träger und Zulassungsorganisation für Prüfstätten ist NCCCO in den USA auf ähnlicher nationaler Anerkennungsbasis tätig wie ZUMBau in Deutschland.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Namen und Neuigkeiten

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Die Absichtserklärung ist die erste transatlantische Vereinbarung in diesem Bereich mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von ZUMBau- und NCCCO-Befähigungsnachweisen, die unter anderem auch eine Voraussetzung für den reibungslosen Marktzutritt von Fachkräften sind. Als zentraler Know-how-Träger und Zulassungsorganisation für Prüfstätten ist NCCCO in den USA auf ähnlicher nationaler Anerkennungsbasis tätig wie ZUMBau in Deutschland.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Verkehrswegebau – Tiefbau

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Die Absichtserklärung ist die erste transatlantische Vereinbarung in diesem Bereich mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung von ZUMBau- und NCCCO-Befähigungsnachweisen, die unter anderem auch eine Voraussetzung für den reibungslosen Marktzutritt von Fachkräften sind. Als zentraler Know-how-Träger und Zulassungsorganisation für Prüfstätten ist NCCCO in den USA auf ähnlicher nationaler Anerkennungsbasis tätig wie ZUMBau in Deutschland.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Hochbau (Schalung/Gerüste/Beton)

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Gewinnung / Aufbereitung / Brechen / Sieben

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

OEM, Maschinen-, Fahrzeug- und Antriebstechnik – Wartung

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Erdbewegung

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

GaLaBau / Kommunaltechnik

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Unternehmensführung

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Arbeitssicherheit / Baustelleneinrichtung

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Bau- und Nutzfahrzeuge

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Messen, Seminare, Termine

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ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden, und entwickelt auf Basis der Verbändevereinbarung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für alle Maschinenkategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

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